AGB
Diese allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Krav Maga Südwest (KMSW), Frédéric Heinemann, Kahlenbergring 8, 67292 Kirchheimbolanden und dem Mitglied über die Teilnahmen an Trainingseinheiten, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen und Terminen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KMSW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Vertragsabschluss, Beiträge Zahlungsweise
Das Mitglied und KMSW schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Dazu nutzt das Mitglied ein Formular auf der Website von KMSW oder füllt vor Ort einen (digitalen) Mitgliedsvertrag aus. Mit digitaler Unterzeichnung des Vertrags gilt dieser als wirksam abgeschlossen. Das Mitglied kann vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzinformationen einsehen.
Beim Online-Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. KMSW speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich der AGB in der Bestätigung per E-Mail zu.
Vor Ort gilt der Vertrag mit digitaler Unterzeichnung des Vertrags als wirksam abgeschlossen. Einer Unterschrift von KMSW bedarf es für den wirksamen Vertragsschluss nicht. Das Mitglied kann vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzinformationen einsehen.
Beim Online-Vertragsschluss gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach besteht das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Es sei denn das Mitglied erklärt im Vertrag seinen ausdrücklichen Verzicht, um sofort mit dem Training beginnen zu können. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt bei Vertragsschluss sowie im Anschluss an diese AGB.
Vertragspartner sind bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten. Sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Wechsel des Vertragsinhabers von den Erziehungsberechtigten auf das volljährige Mitglied erfolgen.
2. Rechte des Mitgliedes:
Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer die von Krav Maga Südwest (auch: KMSW) bereitgestellten Trainingsräume an allen offiziellen Standorten während der offiziellen Trainingszeiten unter Aufsicht des von KMSW eingesetzten Trainers zu benutzen. Das Training kann auch im Freien oder in Form von Online-Training stattfinden. Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.
3. Pflichten des Mitgliedes:
Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren ist stets Folge zu leisten. Das Mitglied haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden.
Das Mitglied wird durch KMSW über die Trainingsprinzipien und die Übungsausführung aufgeklärt. Das Mitglied ist verpflichtet, wenn es sich aktuell in ärztlicher oder physiotherapeutischer Behandlung befindet, KMSW vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren und die Teilnahme an den Kursen mit einem Arzt zu besprechen, um eventuelle Kontraindikationen auszuschließen.
4. Gesundheit:
Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand einem Selbstverteidigungs- und Nahkampftraining entgegensteht. KMSW kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass Krav Maga eine Kontaktsportdisziplin ist und das Training des Mitglieds auf eigene Gefahr erfolgt. KMSW übernimmt keine Haftung für die körperliche Tauglichkeit sowie Gesundheit des Mitgliedes.
5. Haftung:
KMSW haftet für nur für Schäden (1) die KMSW, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung von KMSW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
Es wird auf folgende Besonderheit beim Selbstverteidigungs- und Nahkampftraining hingewiesen: Durch die Teilnahme am Training willigt jedes Mitglied in eine trainingsimmanente Verletzungshandlung ein, soweit diese nicht vorsätzlich erfolgt (sogenannte rechtfertigende Einwilligung).
KMSW haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung von KMSW ausgeschlossen.
6. Versicherungen:
KMSW hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. KMSW hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
7. Führungszeugnis:
Zur Verhinderung einer möglichen Jugendgefährdung kann KMSW jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift und der Selbstauskunft, dass er/sie keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikte im Führungszeugnis hat. Abweichungen sind den Instruktoren vorher schriftlich mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich KMSW vor, dem Mitglied außerordentlich zu kündigen.
8. Öffnungszeiten:
KMSW behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage zu ändern. Wird es von KMSW aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden und gesetzliche Feiertage gehen zu Lasten des Mitgliedes. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des jeweiligen Stadtgebietes und angrenzenden Gemeinden berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung soweit keine Unzumutbarkeit vorliegt. KMSW ist berechtigt, während der Ferienzeiten im Sommer und Winter bis zu 2 volle Wochen das Training ruhen zu lassen.
9. Vertragsdauer und Kündigung:
Nach Ablauf der Erstlaufzeit erfolgt ein Tarifwechsel in eine einmonatige Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen für eine einmonatige Mitgliedschaft. Es sei denn, das Mitglied schließt im Anschluss an die Erstlaufzeit einen neuen Vertrag mit Laufzeit des Erstvertrages ab. In diesem Fall kann das Mitglied die ursprünglichen Beitragskonditionen beanspruchen.
Für die fristgerechte Kündigung ist es ausreichend, Krav Maga Südwest mittels einer eindeutigen Erklärung über die Mitglieder-App, die Webseite oder in Schriftform (Brief, E-Mail) über die fristgerechte Kündigung zu informieren.
Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann KMSW den Vertrag nach vorausgehender Abmahnung außerordentlich kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied, 80% der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadensersatz zu bezahlen.
Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen von KMSW nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn, das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Training in allen Trainingsformen. Sofern die Teilnahme an einzelnen, nicht gänzlich unwesentlichen Teilen (bspw. Kursangebote oder einzelne Trainingsformen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.
Kann das Training, aus Gründen, welche KMSW nicht zu vertreten hat, nicht öffnen bzw. die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen (höhere Gewalt), werden umgehend alternative Angebote (z.B. Online-Kurse für Ausdauer- und Krafttraining, Geräteverleih, Gutscheine etc.) zur Verfügung gestellt. Es besteht sodann kein Anspruch auf Beitragserstattung bis zu einer Dauer von drei Monaten.
10. Seminargebühren
Seminargebühren sind nicht erstattbar. Bei Stornierung mind. 24 Stunden vor Seminarbeginn erfolgt die Umwandlung in einen Gutschein für ein Seminar der gleichen Kategorie.
11. Persönliche Veränderungen:
Das Mitglied verpflichtet sich, alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen die Änderung der Anschrift oder auch die Einleitung von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen das Mitglied.
12. Strafrechtliche Hinweise
Durch die Teilnahme am Selbstverteidigungs- und Nahkampftraining willigt jedes Mitglied in eine Verletzungshandlung ein, soweit diese nicht vorsätzlich erfolgt oder gegen die guten Sitten verstößt (sogenannte rechtfertigende Einwilligung). Die Mitglieder untereinander müssen daher mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hingegen kann die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein. Das Mitglied hat selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. Das Mitglied wird hier insbesondere auf die Vorschriften über die Notwehr (§32 ff. StGB,) sowie den Notstand (§ 34 ff StGB) hingewiesen. KMSW sowie die beschäftigten Trainer werden die Mitglieder zu keiner Zeit zu einem rechtswidrigen Verhalten veranlassen oder verleiten, um andere Mitglieder oder sonstige Personen zu verletzen (sog. Anstiftung oder Beihilfe zur Tat). Die Aufforderung Handlungen am Sparring-Partner vorzunehmen, erfolgt immer unter Anleitung der erlernten Techniken und ausschließlich bei Benutzung entsprechender Schutzausrüstung, mit dem Ziel die Selbstverteidigung zu erlernen.
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme am Selbstverteidigungs- und Nahkampftraining milde Verletzungen wie z. B. blaue Flecken nicht ausgeschlossen werden können.
13. Mitgliedsbeitrag/ Beitragszahlung:
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Nach Ablauf des Vertrages kann KMSW die Mitgliedsbeiträge und die übrigen Konditionen für ein neues Vertragsverhältnis anpassen.
Das monatliche Unterrichtsentgelt ist im Voraus zu entrichten. Hierzu wird KMSW den Monatsbeitrag per Lastschriftverfahren einziehen. Das SEPA- Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Das Mitglied hat KMSW hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kommt es zu Rückbelastungen, die KMSW nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten. Befindet sich das Mitglied mit insgesamt mindestens drei Beitragszahlungen in Verzug, so wird der gesamte Beitrag bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jedes Mahnschreiben ein Entgelt in Höhe von EUR 5,00 erhoben. Bei fehlender Kontodeckung und Rücklastschrift des Monatsbeitrages wird ein Mehraufwand von EUR 15,- berechnet. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen.
14. Weitere Vereinbarungen:
Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt das Mitglied nicht das Recht, Krav Maga in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
15. Schutzausrüstung
Das Mitglied hat im Training mindestens einen Tiefschutz und auf Anweisung weitere Ausrüstung wie zum Beispiel Mundschutz, Handschuhe, Helm und Schienbeinschoner zu tragen. Mit wachsendem Trainingsfortschritt empfiehlt es sich, die Schutzausrüstung gemäß den Empfehlungen des Instruktoren-Teams zu erweitern. Die Instruktoren sind berechtigt, den Teilnehmer bei Fehlen erforderlicher Schutzausrüstung von einzelnen Übungen des Krav Maga Trainings aus Sicherheitsgründen auszuschließen. Insbesondere die Teilnahme am Sparring-Training ist nur mit einem Kopfschutz mit Visier sowie geeigneten Sparringhandschuhe möglich.
16. Aussetzung
Eine Aussetzung der Mitgliedschaft und der damit verbundenen Beitragszahlungen ist durch einzelvertragliche Vereinbarung mit KMSW in begründeten Ausnahmefällen und vorheriger Zustimmung seitens KMSW möglich.
18. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. KMSW verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich.
Sollten während des Trainings Lichtbilder durch Instruktoren oder Externe zum Zwecke von Werbung oder Präsentation in Medien gemacht werden, erfolgt dies aufgrund einer erteilten Einwilligung nach Art. 6 I a) DSGVO.
Dauer der Speicherung
Nach vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständiger Zahlung der gebuchten Leistung/en werden die
Daten des Mitglieds mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert und erst nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern das Mitglied der weiteren Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu Werbezwecken genutzt werden oder die Einwilligung für die Zukunft widerrufen wird.
Rechte des Abgebildeten
Sie haben uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Sie können
diese Rechte auf jedem von uns angebotenen oben angegebenen Kommunikationsweg geltend machen (siehe Kontaktdaten des oder der Verantwortlichen). Alle gespeicherten
personenbezogenen Daten werden
im Einklang mit der Rechtsprechung Ihrem Anlegen entsprechend behandelt.
Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen bei einer online gebuchten Dienstleistung, hier dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaftsvereinbarung zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Krav Maga Südwest
Krav Maga Südwest
z. Hd. Frédéric Heinemann
Kahlenbergring 8
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 0152 38497387
E-Mail: info@kmsw.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster - Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Krav Maga Südwest
z. Hd. Frédéric Heinemann
Kahlenbergring 8
67292 Kirchheimbolanden
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name und Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.